Kommunalwahl 15.03.2020

Hinweise zur Kommunalwahl

Kommunalwahl 15.03.2020

Ort
Tiefenbach

Veranstalter
Gemeinde Tiefenbach

Termine
So, 15.03.2020

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses


der Wahl des ersten Bürgermeisters


der Wahl des Gemeinderats





Verkündung des vorläufigen Ergebnisses



der Wahl des ersten Bürgermeisters


der Wahl des Gemeinderats






vorläufige Wahlergebnisse


hier gelangen Sie zu dem vorläufigen Wahlergebnis der Landratswahl


hier gelangen Sie zu dem vorläufigen Wahlergebnis der Kreistagswahl


hier gelangen Sie zu dem vorläufigen Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl Tiefenbach


hier gelangen Sie zu dem vorläufigen Wahlergebnis der Gemeinderatswahl Tiefenbach



hier gelangen Sie zu den vorläufigen Wahlergebnissen der Bürgermeisterwahlen im Landkreis Cham





Probestimmzettel


Musterstimmzettel Landrat


Probestimmzettel Kreistag


Musterstimmzettel Bürgermeister Tiefenbach


Musterstimmzettel Gemeinderat Tiefenbach



Einsicht in die Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen:


Bekanntmachung Einsicht in die Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen


Das Wahlamt der Gemeinde Tiefenbach weist darauf hin, dass in diesen Tagen die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen am 15. März ausgetragen werden. Wer bis einschließlich 23. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Briefwahlunterlagen sind voraussichtlich ab 24. Februar erhältlich. Wer Briefwahlunterlagen möchte, muss dies auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schriftlich beantragen. Die Briefwahlunterlagen können entweder übermittelt oder persönlich abgeholt werden. Sollte jemand anderer als der Wahlberechtigte selbst die Unterlagen abholen, ist diesem eine Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und muss sich ausweisen können.

Niemand darf für mehr als vier Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen als Bevollmächtigter entgegennehmen. Briefwahlunterlagen können auch per Mail beantragt werden. Bei Fragen erteilt das Wahlamt gerne Auskunft.


Zugelassene Wahlvorschläge:

Zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinderates bzw. zur Entscheidung über ihre Gültigkeit, trat am 04.02.2020 der Gemeindewahlausschuss zusammen und erließ nachfolgende Bekanntmachung:


Bekanntmachung zugelassene WV Bürgermeister Tiefenbach


Bekanntmachung zugelassene WV Gemeinderat Tiefenbach

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Tel.: 0 96 73 / 92 21 0

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