Äste von Bäumen und Sträuchern, die in den Gehweg oder in die Fahrbahn ragen, Verkehrsteilnehmer behindern und Gefahrenmomente schaffen können, müssen zurückgeschnitten werden.
Ort
Tiefenbach
Veranstalter
Gemeinde Tiefenbach
Termine
Mi, 09.07.2025
Die Gemeinde Tiefenbach weist darauf hin, dass Äste von Bäumen und Sträuchern, die in den Gehweg oder in die Fahrbahn ragen, Verkehrsteilnehmer behindern und Gefahrenmomente schaffen können, zurückgeschnitten werden müssen.
Dies gilt auch für Äste, die Verkehrszeichen oder Straßenschilder verdecken.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) dürfen Anpflanzungen an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Bei einem durch überhängende Äste verursachten Schadensereignis haftet somit der Grundstückseigentümer.
Die Gemeinde appelliert daher an alle Grundstückseigentümer, die Hecken, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, dass diese nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Dazu ist der Luftraum über Geh- und Radwegen in einer lichten Höhe von 2,50 Meter und über Fahrbahnen in einer lichten Höhe von 4,50 Meter vom Bewuchs freizuhalten.
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Gemeinde Tiefenbach
Hauptstraße 33
93464 Tiefenbach
Tel.: 0 96 73 / 92 21 0