Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung für die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Tiefenbach-Süd"
Ort
Tiefenbach
Veranstalter
Gemeinde Tiefenbach
Termine
Mo, 01.05.2023 - Mo, 22.05.2023
Die Gemeinde Tiefenbach gibt die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 BauGB für die geplante 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Tiefenbach-Süd“ bekannt. Alle erforderlichen Unterlagen liegen bis zum 22. Mai 2023 öffentlich aus und können während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Tiefenbach oder unter www.tiefenbach-opf.de unter Aktuelles eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist in
Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Beglaubigter Auszug aus dem Beschlussbuch
Bebauungsplan - SO Seniorenbetreuung - Begründung
Bebauungsplan - SO Seniorenbetreuung - Planzeichnung
Bebauungsplan - SO Seniorenbetreuung - Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan - SO Seniorenbetreuung - Umweltbericht
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung 1. Änderung Bebauungsplan "Tiefenbach-Süd"
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Gemeinde Tiefenbach
Hauptstraße 33
93464 Tiefenbach
Tel.: 0 96 73 / 92 21 0