Rechtspfleger bei KLB Tiefenbach

Anton Ruhland aus Hocha referierte über die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Gasthaus Russenbräu.

Rechtspfleger bei KLB Tiefenbach

Ort
Tiefenbach

Veranstalter
KLB Tiefenbach

Termine
Mi, 10.01.2018

Der Einladung der KLB Tiefenbach folgte Anton Ruhland aus Hocha gerne und referierte über die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Gasthaus Russenbräu. Den über 70 Gästen berichtete der versierte langjährige Rechtspfleger am Amtsgericht Schwandorf aus seiner täglichen Praxis und widmete sich zuerst dem Betreuungsrecht. Dieses tritt dann in Kraft, wenn der Betreffende seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Rechtliche Betreuung stellt keine Entmündigung dar. Darauf wies Ruhland explizit hin. Mit der demographischen Entwicklung der Bevölkerung steigt auch die Zahl der Betreuungsfälle an. Im Jahr 2001 gab es im Landkreis Schwandorf rund 1400 Fälle und 2017 waren es bereits 2700.


Wer kann Betreuer sein? Diese Frage stellt sich spätestens dann, wenn der Fall eingetreten ist. Meist stellt bei einem Krankenhausbesuch ein Arzt die Betreuungsbedürftigkeit fest und nun prüft das Amtsgericht den Fall. Jeder kann eine Anregung zur Prüfung stellen. Welchen Umfang die Betreuung dann umfasst, ist unterschiedlich. Folgende Wirkungskreise können dem Betreuer zugewiesen werden. Die Vermögensverwaltung, Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, die Vertretung bei Versicherungen und Ämtern sowie das Postgeheimnis und unterbringungsähnliche, freiheitsentziehende Maßnahmen. Eine Betreuungsvollmacht kann jeder für die Zukunft als Betreuungsverfügung festlegen wer im Fall des Falles seine Betreuung übernehmen soll.


Neben der Betreuungsvollmacht, die vom Amtsgericht überwacht wird, kann und sollte jeder Erwachsene eine Vorsorgevollmacht festlegen. Dazu stellt Ruhland fest, ist jedoch absolutes Vertrauen zwischen den beiden Personen wichtig. Es können auch mehrere Personen, also Kinder eines Ehepaares, einzelvertretungsberechtigt bestimmt werden. In einer Vorsorgevollmacht kann der Betroffene ebenso wie in einer Betreuungsvollmacht die verschiedenen Wirkungskreise festlegen. Hier empfiehlt Ruhland den Vollmachtempfänger nicht nur zu informieren, sondern auch gegenzeichnen zu lassen. Bei Lebzeiten und solange der Betroffene im Besitz seiner geistigen Kräfte ist, kann diese Vollmacht jederzeit geändert oder widerrufen werden.


Neben diesen beiden wichtigen Vollmachten ist vielen die Patientenverfügung bekannt. Diese stellt jedoch nur eine Weisung an die behandelnden Ärzte dar, wie sie bei entsprechenden Krankheitsbildern zu verfahren haben. Was soll der Arzt im Fall des Falles tun? Und was darf er nicht tun?


Ruhland empfiehlt dringend eine Betreuungs- und Vorsorgevollmacht für jeden volljährigen Bürger. Damit erspart er später seinen Angehörigen viele Unannehmlichkeiten. Zusätzlich kann eine Patientenverfügung sicher sinnvoll sein.


Abschließend beantwortete der Fachmann noch viele Fragen der zahlreichen Zuhörer und der Vorrat an Vordrucken war im Nu vergriffen. Der stellvertretende Vorsitzende Nikolaus Scherr bedankte sich sehr für den vielfachen Besuch der Gäste im Namen der KLB und überreichte an Anton Ruhland einen Präsentkorb.

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