Infos zur neuen einheitlichen Beitrags- und Gebührenveranlagung
Ort
Tiefenbach
Veranstalter
Gemeinde Tiefenbach
Termine
Do, 07.01.2021
Da bezüglich der Vereinheitlichung der Beitrags- und Gebührenveranlagung für die Wasserversorgungsanlagen in der Gemeinde (Altenschneeberg, Breitenried, Hannesried, Irlach, Schönau und Tiefenbach) offensichtlich noch Unklarheiten bestehen, weist die Gemeinde auf Folgendes hin: Der neue einheitliche Herstellungsbeitrag (pro Quadratmeter Grundstücksfläche 0,95 Euro, pro Quadratmeter Geschossfläche 4,74 Euro) ist nur für künftige beitragspflichtige Neu-, An- und Umbauten für zusätzlich geschaffene Geschossflächen oder Grundstücksveränderungen zu entrichten. Bisher geschaffene und beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossflächen, welche per Bescheid durch die Gemeinde Tiefenbach bereits abgerechnet wurden, verursachen derzeit keine zusätzliche Beitragsschuld.
Ab dem 1. Januar dieses Jahres beträgt die einheitliche Verbrauchsgebühr der Wasserversorgungsanlage Tiefenbach je Kubikmeter verbrauchtes Wasser 0,65 Euro netto.
Hinzu kommt noch die Grundgebühr, gestaffelt nach der Nenngröße der verwendeten Wasserzähler in Höhe von 60 Euro, 72 Euro oder 84 Euro netto.
Für künftige und teilweise noch nicht feststehende Investitionen in die gemeinsame Wasserversorgungsanlage, die eventuell einen Verbesserungsbeitrag nach einer eigenen durch den Gemeinderat zu erlassenen Satzung auslösen können, sind noch nicht abschließend beraten und entsprechend festgelegt.
Bei Fragen kann man sich gerne mit der Gemeinde Tiefenbach, Tel. 09673/9221-0, in Verbindung setzen.
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Gemeinde Tiefenbach
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93464 Tiefenbach
Tel.: 0 96 73 / 92 21 0