Ortsbegehung Gewässer

Im Zuge der Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt hat das Wasserwirtschaftsamt Regensburg mit der Erstellung einer Gewässerrandstreifen-Kulisse für den Landkreis Cham begonnen.

Ortsbegehung Gewässer

Ort
Tiefenbach

Veranstalter
WWA Regensburg

Termine
Mo, 18.10.2021 - Fr, 05.11.2021

Im Zuge der Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt hat das Wasserwirtschaftsamt Regensburg mit der Erstellung einer Gewässerrandstreifen-Kulisse für den Landkreis Cham begonnen. Dazu werden wir im Zeitraum vom 18.10.2021 bis voraussichtlich 05.11.2021 Ortsbegehungen in den Gemeinden Treffelstein und Tiefenbach durchführen. Hierzu hat die Gemeinden folgendes Ankündigungsschreiben erreicht:


Ankündigung von Ortsbegehungen in

den Gemeinden Treffelstein und Tiefenbach

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Regensburg setzt derzeit das bayernweite Projekt „Gewässerrandstreifen- Kulisse“ im Landkreis Cham um. In diesem Zusammenhang werden auch die kleineren Gewässer Ihrer Kommune erfasst.

Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Regensburg werden vom 18.10.2021 bis voraussichtlich 05.11.2021 die Gewässer in den Gemeinden Treffelstein und Tiefenbach begehen.

Warum Gewässerrandstreifen?

Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Z.B. vernetzen sie Landschafts- und Lebensräume; vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer im Landkreis.

Im Landkreis Cham haben gerade die Gewässerrandstreifen an den vielen kleinen Oberläufen eine wichtige Funktion. Sie können helfen den ökologischen Zustand größerer Flüsse wie dem Regen wieder zu verbessern.

Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils 5 Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

Was bedeutet dies für die Landwirtschaft?

Grundsätzlich liegt die Einhaltung bzw. digitale Abgrenzung der Gewässerrandstreifen in der eigenen Zuständigkeit jedes Landwirts (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatschG).

Die Gewässerrandstreifen sind in der Regel ab der Mittelwasserlinie einzuhalten. Sofern das Gewässer eine ausgeprägte Böschungsoberkante besitzt, wird empfohlen den Gewässerrandstreifen ab der Böschungsoberkante anzulegen.

Weitere Informationen zum Projekt:

Weitere Informationen über das Projekt Ermittlung der Gewässerrandstreifen-Kulisse sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Regensburg zu finden: www.wwa-r.bayern.de

Warum müssen die Gewässer begangen werden?

Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse unterstützt die bayerische Wasserwirtschafts-verwaltung die Landwirtschaft und die Kommunen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Die jetzt anstehenden Gewässerbegehungen in Ihrer Kommune dienen der Erstellung einer aktuellen und fundierten Informationsgrundlage. Diese gibt allen Landwirten Orientierung bei der Beachtung der Gewässerrandstreifen. Das WWA Regensburg plant, die Gewässerrandstreifen-Kulisse für den gesamten Landkreis Cham bis zum 30.12.2021 erfasst zu haben.

Mit der Veröffentlichung der GWR-Kulisse durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas wird die Kulisse für den Landkreis Cham rechtskräftig. Dies wird spätestens bis zum 1. Juli 2022 geschehen.

Wichtig! An klar erkennbaren Gewässern gilt allerdings schon ab jetzt die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens.

Wie wird das Wasserwirtschaftsamt vorgehen?

Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Regensburg werden vom 18.10.2021 bis voraussichtlich 05.11.2021 die Gewässer III. Ordnung in den Gemeinden Treffelstein und Tiefenbach begehen.

Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In aller Regel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt.

Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG


Ihr Kontakt zum WWA Regensburg: gewaesserrandstreifen@wwa-r.bayern.de


Schreiben des WWA Regensburg




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