Benennung als Schöffen

Die Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach weist für die Gemeinden Tiefenbach und Treffelstein auf die Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste hin.

Benennung als Schöffen

Ort
Tiefenbach

Veranstalter
Gemeinde Tiefenbach

Termine
Di, 07.02.2023 - Fr, 17.03.2023

Benennung für die Schöffen-Vorschlagsliste.


Die Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach weist für die Gemeinden Tiefenbach und Treffelstein auf die Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste hin.


In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus welchen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.


Personen haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. 

Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen sind in der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach (Rathaus, Zimmer 05 im OG) einsehbar. 

Die Vorschläge sind für die beiden Gemeinden bis zum 17. März 2023 an die Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach, Hauptstraße 33 in 93464 Tiefenbach zu richten oder während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr, Montag von 13:00 bis 16:45 Uhr und Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr) dort persönlich abzugeben.

Es werden folgende Angaben benötigt: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf. Gegebenenfalls Zeiten früherer Schöffentätigkeiten sind anzugeben.

Entsprechende Formulare für die Einreichung eines Vorschlags sind im Rathaus Tiefenbach ebenfalls erhältlich.

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93464 Tiefenbach

Tel.: 0 96 73 / 92 21 0

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